Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2927
BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72 (https://dejure.org/1972,2927)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1972 - VIII ZB 10/72 (https://dejure.org/1972,2927)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72 (https://dejure.org/1972,2927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,2927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrsanwalt - Rechtsmittelfrist - Sorgfaltspflichtverletzung - Kurz vor Ablauf - Prüfungspflicht - Eingang - Auftragsschreiben - Zugelassener Prozeßbevollmächtigter

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1047
  • MDR 1972, 600
  • VersR 1972, 645
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65

    Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters

    Auszug aus BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72
    * Ein Verkehrsanwalt, der wenige Tage vor Ablauf der Rechtsmittelfrist den beim Rechtsmittelgericht nicht zugelassenen Prozeßbevollmächtigten der Partei bittet, einen beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels zu beauftragen, wahrt nicht die äußerste Sorgfalt, wenn er sich vor Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht vergewissert, daß das Auftragsschreiben eingegangen ist (Abweichung von BGH vom 19.4.1967 - VIII ZR 46/65 VersR 67, 753 = NJW 67, 1567) *.
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89

    Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer

    Die früher vom Achten Senat des BGH vertretene Ansicht, der Auftraggeber müsse - unabhängig vom Ablauf der Rechtsmittelfrist - nur dann nachfragen, wenn die Bestätigung des Rechtsmittelauftrags nach der üblichen Zeit nicht vorliege (Urteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 46/65 - NJW 1967, 1567, 1568 = VersR 1967, 753, insoweit in BGHZ 47, 320 [BGH 19.04.1967 - VIII ZR 46/65] nicht abgedruckt), hat dieser Senat in seinem Beschluß vom 22. März 1972 (- VIII ZB 10/72 - NJW 1972, 1047 [BGH 22.03.1972 - VIII ZB 10/72] = VersR 1972, 645) ausdrücklich aufgegeben.

    Wie der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen betont hat, besteht eine Überwachungspflicht des beauftragenden Prozeßbevollmächtigten nicht generell, sondern nur in besonders gelagerten Einzelfällen (Beschluß vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72 - NJW 1972, 1047 [BGH 22.03.1972 - VIII ZB 10/72]; Beschluß vom 9. Oktober 1978 - VIII ZB 19/78 - VersR 1978, 1162; Beschluß vom 7. Februar 1979 - VIII ZB 40/78 - VersR 1979, 444).

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZB 19/75

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat von jeher angenommen, der Anwalt, der einen Berufungsauftrag erteilt, lasse sich diesen Auftrag üblicherweise von dem beauftragten Anwalt bestätigen und sei dementsprechend auch verpflichtet, den rechtzeitigen Eingang dieser Bestätigung zu überwachen (Senatsurteil vom 10. Juni 1969 - VI ZB 20/69 - m.w.Nachw.; BGH Beschl. vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72 - NJW 72, 1047; Urt. v. 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - VersR 75, 662; Beschl. v. 3. Juli 1975 - II ZR 201/75 - VersR 75, 1/22).

    Dem hat sich der VIII. Zivilsenat in seinem Beschluß vom 22. März 1972 a.a.O. unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen und ausgeführt, gerade dann, wenn der Auftrag zur Rechtsmitteleinlegung erst kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erteilt werde, sei besondere Sorgfalt geboten und eine Überwachung, ob das Auftragschreiben rechtzeitig eingetroffen sei, notwendig.

  • BGH, 21.02.1975 - IV ZB 1/75

    Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Prozessbevollmächtigter - Auftragsübermittlung

    Der Bundesgerichtshof hat eine solche Erkundigungspflicht des Prozeßbevollmächtigten, der die Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts übernommen hat, wiederholt bejaht (BGHZ 50, 82; BGH NJW 1972, 1047 = VersR 1972, 645; Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Januar 1973 = VersR 1973, 319, 320).

    Der VIII. Zivilsenat hat daraufhin in der Entscheidung NJW 1972, 1047 seine frühere Auffassung (BGH NJW 1967, 1567) ausdrücklich aufgegeben, Nachforschungen seien erst bei dem Verdacht geboten, daß "etwas nicht in Ordnung" sei.

  • BGH, 07.02.1975 - V ZR 99/73

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unverschuldete

    (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1968 - VII ZR 150/66, BGHZ 50, 82; Beschluß vom 10. Juni 1965 - VII ZB 1/65, VersR 1965, 791; Beschluß vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72, LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 36 - NJW 1972, 1047).
  • BGH, 09.10.1978 - VIII ZB 19/78

    Versäumung der Berufungsfrist - Unvorhersehbare Verzögerung - Verschulden des

    Der Beschluß des erkennenden Senats vom 22. März 1975 (VIII ZB 10/72 = LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 36 = NJW 1972, 1047 = VersR 1972, 645) betraf einen Fall, in dem das Schreiben eines Verkehrsanwalts an den erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten mit der Weisung, durch einen beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt Berufung einlegen zu lassen, als unzustellbar an den Absender zurückgegangen war, obwohl es richtig adressiert und frankiert war.
  • BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72

    Armenrecht - Berufungsverfahren - Beigeordneter Rechtsanwalt -

    Die erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war danach verpflichtet, Rechtsanwalt Dr. H. über den Tag des Zugangs des Armenrechtsbeschlusses zu unterrichten, zumindest aber insoweit bei ihm unverzüglich Rückfrage zu halten, nicht anders als es dem beauftragenden Rechtsanwalt bei Fristlauf obliegt, sich rechtzeitig über den Eingang des Auftrages und seiner Annahme bei dem beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 1972, 1047; BGH Beschluß vom 17. Januar 1973 - IV ZB 81/72 -).
  • BGH, 17.01.1973 - IV ZB 81/72

    Fristenwesen - Fristversäumung - Prozessbevollmächtigter - Verschulden -

    Diese Verpflichtung bestand für ihn in gleicher Weise, wie es dem beauftragenden Rechtsanwalt obliegt, sich rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, über den Eingang des Auftrages und seine Annahme beim beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 72, 1047).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZB 3/76

    Sorgfaltspflicht des Anwalts - Berufungsauftrag - Berufungsgericht - Ausführung

    Vielmehr gehört es zur üblichen und zu fordernden Sorgfalt des Anwalts, sich in jedem Fall rechtzeitig zu vergewissern, ob der am Berufungsgericht zugelassene Rechtsanwalt zur Ausführung des Auftrages bereit und in der Lage ist (vgl. BGHZ 50, 82; Senatsbeschluß vom 10. Juni 1969 - VI ZB 10/69 - VersR 69, 831 m.w.Nachw.; BGH Beschl. vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72 - NJW 72, 1047; Urt. v. 7. Februar 1975 - V ZR 99/73 - VersR 75, 662; Beschl. v. 21. Februar 1975 - IV ZB 1/75 - VersR 1975, 611, 612; Beschl. v. 3. Juli 1975 - II ZR 101/75 - VersR 1975, 1122; Senatsbeschl. vom 9. Dezember 1975 - VI ZB 19/75).
  • BGH, 26.03.1974 - III ZB 17/73

    Rechtsmittelfrist - Sorgfaltspflicht - Prozeßbevollmächtigter - Rechtzeitiger

    Auch die weiteren Ausführungen des Berufungsgerichts, wegen der kurzen Zeitspanne zwischen der Absendung des Auftragsschreibens und dem Ablauf der Berufungsfrist sei dem erstinstanzlichen Rechtsanwalt und Vertreter der Beklagten zuzumuten gewesen, sich durch einen fernmündlichen Anruf bei den beauftragten Berufungsanwälten nach dem Eingang des Auftragsschreibens zu erkundigen, und der Prozeßbevollmächtigte I. Instanz habe daher wegen dieser Unterlassung nicht die von ihm zu verlangende äußerste Sorgfalt gewahrt, stehen mit der neueren gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang (vgl. BGHZ 50, 82 = NJW 1968, 1330 und LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 36 = NJW 1972, 1047).
  • BGH, 21.03.1973 - VIII ZB 57/72

    Fristenwesen - Sorgfaltspflicht - Anwaltspflicht - Rechtsmittel - Rechtzeitiger

    Auch nach Auffassung des beschließenden Senats hat ein Rechtsanwalt den Eingang des Auftrags, ein Rechtsmittel einzulegen, zu überwachen, wenn unter den gegebenen Umständen die Gefahr, daß in den wenigen Tagen bis zum Ablauf der Frist irgend etwas nicht in Ordnung geht, groß ist und infolgedessen eine besondere Sorgfalt und Vorsicht geboten ist (BGH Beschluß vom 22. März 1972 - VIII ZB 10/72 = LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 36 = NJW 1972, 1047).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht